
© LaineNeimane – stock.adobe.com
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Hagelkörner liegen auf dem Boden (Symbolbild).
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Das teilt die Gewerkschaft IG BAU mit. Durch das Saison-Kurzarbeitergeld soll kein Bauarbeiter mehr entlassen werden müssen, wenn der Betrieb auf den Baustellen im Winter nicht mehr möglich ist. Die Beschäftigten bekommen dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 127 Baubetriebe in Mülheim nutzen sollten. Vom Saison-Kurzarbeitergeld können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.
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