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Waffenverbotszone im Hauptbahnhof
© Martin Möller/FUNKE Foto Services
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Waffenverbotszone im Hauptbahnhof

Die Bundespolizei erklärt die Hauptbahnhöfe Mülheim, Essen und Gelsenkirchen zu "Waffenverbotszonen". Das gilt vom 3. bis zum 7. März. In dieser Zeit dürfen Passanten und Fahrgäste keine Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen dabei haben. Außerdem sind Messer aller Art verboten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.02.2021 14:39

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Grund dafür: Trotz des Lockdowns und weniger Menschen, die unterwegs sind, sind die Gewalttaten an den Hauptbahnhöfen kaum weniger geworden, sagt die Bundespolizei. Vor allem an den Wochenenden kommt es im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen in den Hauptbahnhöfen oft zu Streitereien, bei denen nicht nur Fäuste, sondern auch Waffen zum Einsatz kommen. Wer mit einer erwischt wird, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Möglich sind auch Platzverweise, Hausverbot oder ein Beförderungsverbot. Die Bundespolizei macht Kontrollen.

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800 Kontrollen innerhalb einer Woche

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Sie hatte im Januar schon mal eine "Waffenverbotszone" in den Hauptbahnhöfen Mülheim und Essen eingeführt. Innerhalb einer Woche hatte es in beiden Städten insgesamt 800 Kontrollen gegeben. Die Bundespolizisten registrierte 50 Straftaten und stellte mehr als 30 verbotene Gegenstände sicher.

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