Verstärkung für Mülheimer Bürgeramt

Das Mülheimer Bürgeramt hat einen weiteren Mitarbeiter bekommen, der sich um die neue Verordnung zum Umtausch von Führerscheinen kümmert. Denn der Andrang sei nach wie ungebrochen, sagt ein Sprecher. Auch im zweiten Halbjahr sei es immer wieder voll gewesen. Zahlen hat die Stadt hier nicht, dafür aber für das erste Halbjahr.

© Michael Dahlke/FUNKE Foto Services

In den ersten sechs Monaten hatten rund doppelt so viele Autofahrer einen neuen Führerschein beantragt wie im Vorjahr. Seit März gelten Fristen für den Umtausch alter Führerscheine. Sie müssen in den nächsten Jahren gegen fälschungssichere EU-Scheine im Kartenformat eingetauscht werden. Vom Bürgeramt heißt es aber, dass es viele Mülheimer mit dem Antrag wohl zu eilig haben. Die erste Frist endet erst im Januar 2021. Ein Großteil der Führerscheininhaber hat noch viele Jahr mehr Zeit mit dem Umtausch. Für das Bürgeramt bedeutet das viel Arbeit. Vor allem alte Führerscheine, die nicht in Mülheim ausgestellt wurden müssen per Hand mit alten Karteikarten-Abschriften abgeglichen werden. Der neue Führerschein kostet 24 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.


Übersicht Umtauschfristen mit Geburtsjahr des Inhabers:


Führerscheine bis 1998


vor 1953 - 19.01.2033

1953 bis 1958 - 19.01.2021

1959 bis 1964 - 19.01.2022

1965 bis 1970 - 19.01.2023

1971 und später - 19.01.2024


Führerscheine ab1999


1999 bis 2000 - 19.01.2025

2001 bis 2002 - 19.01.2026

2003 bis 2004 - 19.01.2027

2005 bis 2006 - 19.01.2028

2007 bis 2008 - 19.01.2029

2009 - 19.01.2030

2010 - 19.01.2031

2011 - 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033


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