Verstärkung für Mülheimer Bürgeramt
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.10.2019 13:58
Das Mülheimer Bürgeramt hat einen weiteren Mitarbeiter bekommen, der sich um die neue Verordnung zum Umtausch von Führerscheinen kümmert. Denn der Andrang sei nach wie ungebrochen, sagt ein Sprecher. Auch im zweiten Halbjahr sei es immer wieder voll gewesen. Zahlen hat die Stadt hier nicht, dafür aber für das erste Halbjahr.
In den ersten sechs Monaten hatten rund doppelt so viele Autofahrer einen neuen Führerschein beantragt wie im Vorjahr. Seit März gelten Fristen für den Umtausch alter Führerscheine. Sie müssen in den nächsten Jahren gegen fälschungssichere EU-Scheine im Kartenformat eingetauscht werden. Vom Bürgeramt heißt es aber, dass es viele Mülheimer mit dem Antrag wohl zu eilig haben. Die erste Frist endet erst im Januar 2021. Ein Großteil der Führerscheininhaber hat noch viele Jahr mehr Zeit mit dem Umtausch. Für das Bürgeramt bedeutet das viel Arbeit. Vor allem alte Führerscheine, die nicht in Mülheim ausgestellt wurden müssen per Hand mit alten Karteikarten-Abschriften abgeglichen werden. Der neue Führerschein kostet 24 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.
Übersicht Umtauschfristen mit Geburtsjahr des Inhabers:
Führerscheine bis 1998
vor 1953 - 19.01.2033
1953 bis 1958 - 19.01.2021
1959 bis 1964 - 19.01.2022
1965 bis 1970 - 19.01.2023
1971 und später - 19.01.2024
Führerscheine ab1999
1999 bis 2000 - 19.01.2025
2001 bis 2002 - 19.01.2026
2003 bis 2004 - 19.01.2027
2005 bis 2006 - 19.01.2028
2007 bis 2008 - 19.01.2029
2009 - 19.01.2030
2010 - 19.01.2031
2011 - 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033