Verbraucherzentrale rät zum Tarifwechsel

Auf einige Stromkunden von E.ON kommt eine dicke Preiserhöhung zu. Das sagt die Verbraucherzentrale Mülheim. Demnach wird der Tarif für die Grundversorgung deutlich angehoben. Die Preise werden sich ab dem 1. Februar 2024 in etwa verdoppeln. Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden dazu, jetzt den Tarif zu wechseln.

© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services (Symbolfoto Wärmepumpe)

Wer mit einer Nacht-stromspeicherheizung heizt oder eine Wärmepumpe nutzt und in der Grundversorgung Heizstrom bei E.ON ist, sollte sich um einen neuen Tarif kümmern, sagen die Mülheimer Verbraucherschützer. Die Kündigungsfrist beträgt nach Angabe von E.ON zwei Wochen.

Wo findet man alternative Tarife?

Günstigere Tarife für Heiz- oder Wärmepumpenstrom können Verbraucher über ein Online-Vergleichsportal finden, beispielsweise bei Verivox oder Check24. Dort gibt es jeweils einen eigenen Tarifvergleich für Wärmepumpenstrom- und Nachtstromspeichertarife. „Um einen pas-senden Heizstromtarif zu finden, müssen Verbraucher wissen, wie der Heizstrom bei ihnen gemessen wird, das heißt welche Stromzähler verbaut sind“, so Christiane Lersch von der Verbraucherzentrale Mülheim. Erläuterungen dazu finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW und auch bei Vergleichsportalen. Zudem ist es sinnvoll, bei lokalen Anbietern vor Ort nach Tarifen zu fragen. Denn nicht alle Tarife finden sich auf den Vergleichsportalen wieder. Auch E.ON bietet Bestandskunden bis zum 31. Januar 2024 ein alternatives Tarifangebot an. 

Worauf sollte man bei der Suche achten?

Bei der Bedienung der Vergleichsportale ist es wichtig, die Filter-Einstellungen zu verändern. Der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ sollte ausgestellt werden, um die Anzahl der angezeigten Tarife zu erhöhen. „Da die Auswahl an Heizstromtarifen kleiner ist als bei Haushaltsstrom, empfehlen wir, eine längere Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten bei den Filtereinstellungen zunächst zuzulassen. Grundsätzlich ist aber eine kürzere Laufzeit von nur zwölf Monaten empfehlenswert“, so die Verbraucherzentrale  

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