Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Arztterminen

Die Mülheimer Verbraucherzentrale berät aktuell zu Gebühren rund um abgesagte Arzttermine. Solche Ausfallhonorare können fällig werden, wenn Patienten Termine sehr kurzfristig oder gar nicht absagen.

Im Behandlungszimmer beim Arzt (Symbolbild).
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Ob das Rechtens ist, hängt laut Verbraucherschützern an mehreren Faktoren. Entscheiden sei, wie eine Praxis organisiert ist. Gerade sehr spezialisierte Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine - z.B. Gefäßchirurgie oder reine Bestellpraxen - dürften Ausfallhonorare berechnen. Das gleiche gelte für Eingriffe, die vorbereitet werden müssen oder für die besonderes Personal nötig ist. Arztpraxen mit vollen Wartezimmern haben dagegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen, heißt es. Arztpraxen dürfen außerdem Patienten ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt. Ob allerdings ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist laut Verbraucherzentrale nicht geregelt. Mehr Infos gibt es hier.


Die Mülheimer Verbraucherschützer sind auch telefonisch erreichbar: 0208/696053-01

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