Urteil nach knapp zwei Jahren Verhandlung

Eine Mülheimerin muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg hat sie wegen schwerer Zwangsprostitution und Beihilfe zur illegalen Einreise verurteilt.

© Stephan Eickershoff / FUNKE Foto Services

Sie soll daran beteiligt gewesen sein, drei junge Frauen aus Nigeria nach Deutschland zu schmuggeln. Diese wurden mit einem Voodoo-Zauber eingeschüchtert und zu Gehorsam verpflichtet. Hier mussten sie anschaffen gehen. In die Machenschaften war auch der Lebensgefährte der Frau verstrickt. Er bekam wegen Beihilfe eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung können noch Revision einlegen.

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