Urteil gegen Mülheimer Ehepaar

Ein Ehepaar aus Mülheim ist wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, jeweils zu einem Jahr und zehn Monaten Haft. Es muss nicht ins Gefängnis. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte das Paar ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

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Ihre Firma war als Subunternehmer für einen großen Paketdienst aktiv. Jahrelang hatten die beiden Umsatzsteuern hinterzogen und Mitarbeiter schwarz bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schaden von 1,2 Millionen Euro ausgerechnet. Das Gericht ging zuletzt aber nur noch von rund einer halben Million Euro aus. Für die beiden Mülheimer sprach laut Urteil auch, dass sie bislang unbescholten waren und auch bereits einen Großteil der Schulden an Fiskus und Sozialkasse zurück gezahlt hätten.

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