Urlaub kein triftiger Grund
Veröffentlicht: Sonntag, 16.05.2021 09:00
Der Termin für die Zweit-Impfung im Mülheimer Impfzentrum lässt sich noch ohne Weiteres umbuchen. Darauf weist der Krisenstab hin.
Offenbar hatte es zahlreiche Anfragen gegeben, den Zweit-Termin vorzuziehen, möglicherweise, damit man besser in den Urlaub fahren kann. "Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich und bedürfen eines triftigen Grundes", heißt es von der Stadt. Der eigene Urlaub gehöre nicht dazu. Die Ärzte im Krisenstab unterstützen diese Regelung. Den Zeitraum zwischen erster und zweiter Impfung zu verkürzen sei medizinisch nicht ratsam. Je länger der Zeitraum zwischen den Terminen ist, desto höher ist der Schutz, heißt es weiter.