
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
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Die Steuer gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet – also Hotels, Hostels, Campingplätze und auch Ferienwohnungen. Wer zum Beispiel 100 Euro die Nacht zahlt, kommt künftig auf 105 Euro. Das Geld wird direkt vom Betrieb einbehalten und an die Stadt abgeführt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schulausflüge sowie Aufenthalte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Mit diesem Schritt folgt Mülheim vielen anderen NRW-Städten, die eine solche Steuer bereits erheben, so die Stadt. Mehr Infos für Beherbergungsbetriebe und Gäste gibt es hier.
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