TÜV: Betriebserlaubnis für Karnevalswagen erteilt

Die Sicherheitsauflagen im Karneval sind dieses Jahr noch einmal schärfer als in den letzten Jahren. Die Festwagen benötigen nicht nur ein sogenanntes Brauchtumsgutachten, sondern auch eine offizielle Betriebserlaubnis.

© Martin Möller/ Funke Foto Services

Bei uns in Mülheim hat sich darum der TÜV Nord gekümmert. Er sagt: Alle Wagen sind rechtzeitig sicher und einsatzbereit. Geprüft wurden Bremsanlage und Beleuchtung, die allgemeine Verkehrstauglichkeit und auch ob die Aufbauten stabil und sicher befestigt sind. Nicht nur für die Karnevalsvereine bedeutet das jede Menge zusätzliche Arbeit, auch für die Prüfer selbst. Vom TÜV heißt es, dass in ganz NRW rund 1.900 Vereine ihre Wagen vorführen mussten. Das habe nur mit Sonderschichten und Wochenendarbeit geklappt.

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