Todes-Raser verurteilt - Richter sehen keine Tötungsabsicht
Veröffentlicht: Dienstag, 29.04.2025 06:54
Nach einem tödlichen Raser-Unfall auf der Aktienstraße hat das Landgericht Duisburg einen 28-Jährigen zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem wird dem Mann für drei Jahre der Führerschein entzogen. Das Urteil dürfte für viele Menschen unerwartet mild ausfallen. Angeklagt war der Raser wegen zweifachen versuchten Mordes. Die Richter am Landgericht verurteilten den Mann jetzt wegen fahrlässiger Tötung.

Bei dem Unfall, vergangenes Jahr im März, war der Angeklagte auf der Aktienstraße mit knapp 120 km/h auf einen Kleinwagen geprallt. Erlaubt war Tempo 50. Die 46 Jahre alte Beifahrerin im Kleinwagen starb, ihr Mann und ihr zehnjähriger Sohn wurden schwer verletzt. Kurz vor dem Zusammenprall soll er das Gaspedal bis zum Anschlag durchgedrückt haben. Eine Tötungsabsicht sieht das Landgericht in seinem Urteil aber nicht. Der Verdacht, der Raser sei vor dem Unfall über eine rote Ampel gefahren, hat sich demnach nicht eindeutig bestätigt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.