
Tod in Mülheimer Erstaufnahmeeinrichtung: Freispruch
Das Landgericht Duisburg hat heute (30.09.) neun Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen/Mülheim vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Ihnen war ein Einsatz vom 6. Januar 2024 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Mülheim vorgeworfen worden, bei dem ein Mann ums Leben kam.
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Das Gericht stellte fest, dass die Beamten rechtmäßig gehandelt haben und für den Tod des jungen Mannes nicht verantwortlich sind – auch die Vorwürfe rassistischen Verhaltens bezeichnete die Kammer als haltlos. Peter Both, Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, begleitete den letzten Prozesstag und äußerte sich erleichtert: Die Kolleginnen und Kollegen hätten während des monatelangen Verfahrens stark unter öffentlichen Vorverurteilungen gelitten, obwohl die Unschuldsvermutung eigentlich auch für sie hätte gelten müssen. Die Polizei betont, dass eine umfassende strafrechtliche Aufklärung nach einem solchen Todesfall richtig und notwendig sei – ebenso wie eine kritische journalistische Begleitung des Verfahrens.