
© Christof Köpsel / FUNKE Foto Services (Symbolfoto)
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Die Gassigeh-Zeiten sind montags bis freitags von 13 bis 15:30 Uhr. Bewerber sollten ein paar Voraussetzungen erfüllen. Die Hunde, die ausgeführt werden müssen, können durchaus groß, ungestüm und unerzogen sein, sagt eine Stadtsprecherin. Gassigeher sollten deshalb auf jeden Fall standfest sein. Auch muss ein Sachkundenachweis gemäß Landeshundegesetz NRW vorhanden sein. Diese Prüfung können Interessierte aber auch beim Mülheimer Veterinäramt kostengünstig ablegen, heißt es. Wer Gassigeher werden möchte, kann sich ab sofort per E-Mail bewerben
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