
© Martin Möller / Funke Foto Services
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Rathaus/Standesamt der Stadt Mülheim
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Interessenten müssen zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Sie sollen sich bis zum 30. Juni beim Rats- und Rechtsamt melden.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Anschrift
- Geburtsdatum / -ort
- Beruf
Auch sollte in der Bewerbung dargelegt werden, welche Erfahrungen, bzw. persönlichen Eigenschaften für ein Schiedsamt mitgebracht werden. Zu den Hauptaufgaben gehört die gütliche Beilegung von Strafverfahren und bestimmten Streitfällen. Ziel ist, den Gang zum Gericht mit schlichtenden Gesprächen zu ersparen. Eine Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt. Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Es gibt lediglich eine kleine Entschädigung für Auslagen.
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