
© Smileus - Fotolia
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Märkte oder gewerbliche Ausstellungen sind untersagt. Genauso wie Sport- und Zirkusveranstaltungen. In Gaststätten sind musikalische oder sonstige unterhaltende Darbietungen verboten. Die Auflagen gelten grundsätzlich für "der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen einschließlich Tanz". Das gilt bis 18 Uhr.
Am Totensonntag oder Ewigkeitssonntag gedenken vor allem die evangelischen Christen ihrer Toten. Die besondere Feiertagsruhe ist gesetzlich geschützt. Die Stadt Mülheim legt Kränze an den Gräbern berühmter Stadtpersönlichkeiten nieder, darunter Heinrich Thöne, Max Kölges oder Karl Ziegler.
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