
© Paul Hill - Fotolia
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Er hatte letztes Jahr im Oktober zwei große Steine von einer Brücke auf die A40 bei Winkhausen geworfen. Zwei Autofahrerinnen konnten gerade noch rechtzeitig ausweichen. Sie kamen mit dem Schrecken davon. Ein Gutachten belegt, dass der 20-Jährige psychisch krank ist. Er gilt darum als schuldunfähig. Statt einer Gefängnisstrafe hat der Richter die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Er bleibt in bis auf weiteres der Einrichtung, in der er schon seit dem Vorfall betreut wird.
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