Stadt: Veranstaltungen bleiben vorerst verboten

Veranstaltungen bleiben in Mülheim vorerst verboten. Das sagt die Stadt. Für Großveranstaltungen und Feste gilt das mindestens bis zum 31. August. Davon sind zum Beispiel Straßen- und Schützenfeste oder Jahrmärkte betroffen.

© Martin Möller / Funke Foto Services

Aber auch alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf Weiteres verboten, sagt die Stadt. Eine Ausnahme gibt es nur für kleine Kultur-Aufführungen wie Theaterstücke oder Konzerte. Die müssen aber im Freien stattfinden. Für eine Aufführung in geschlossenen Räumen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Außerdem dürfen maximal 100 Zuschauer dabei sein und sie müssen sich an die Hygieneregeln halten.

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