
© Martin Möller / Funke Foto Services
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Rathaus Mülheim
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Aber auch alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf Weiteres verboten, sagt die Stadt. Eine Ausnahme gibt es nur für kleine Kultur-Aufführungen wie Theaterstücke oder Konzerte. Die müssen aber im Freien stattfinden. Für eine Aufführung in geschlossenen Räumen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Außerdem dürfen maximal 100 Zuschauer dabei sein und sie müssen sich an die Hygieneregeln halten.
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