Stadt reagiert auf milde Infektionslage

Die Stadt Mülheim beendet die Maskenpflicht in ihren Dienststellen für Besucher und Mitarbeiter. Entsprechende Aushänge sollen in Kürze an den Eingängen angebracht werden, heißt es in einer Mitteilung.

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Der Krisenstab empfiehlt aber, weiterhin freiwillig Mund und Nase zum Schutz vor dem Corona-Virus zu bedecken. Die Entscheidung sei entsprechend der geltenden Vorschriften gefällt worden. Dort wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sei der Schutz z.B. durch Abtrennungen gewährleistet. In Teilbereichen der Berufsfeuerwehr (z.B. Rettungsdienst) und des Gesundheitsamtes bleibt die Maskenpflicht aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnung bestehen. Dies gelte auch für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und für die städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch für ambulante Pflegedienste und ähnliche Unternehmen gilt weiterhin die Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung, heißt es.


Für Trauungen hat die Stadt eine besondere Regelung getroffen: Das Standesamt kann den Gästen im Vorfeld der Trauung die Wahl überlassen, entweder weiterhin mit Mund-Nasen-Schutz zu kommen oder darauf zu verzichten. In diesem Fall muss allerdings der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden, so dass dementsprechend weniger Personen an der Trauung teilnehmen können.

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