
© Coloures-pic - Fotolia
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Künftig können nicht nur Migranten-Organisationen Fördergelder beantragen. Auch ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine können sich bewerben. Neu ist außerdem eine Schutzklausel: Organisationen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen bekommen kein Geld mehr. Die Förderung soll neben Integration auch Antidiskriminierungsarbeit und demokratische Grundwerte stärken. Die Antragsfrist verlängert sich von Mai auf Ende Juni - damit haben ehrenamtliche Gruppen mehr Zeit für ihren Antrag, heißt es von der Stadtverwaltung. Der Stadtrat muss den neuen Richtlinien noch zustimmen.
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