Stadt lockert Auflagen für Trauungen

Durch die Lockerungen der neuen Corona-Schutzverordnung können ab morgen (04.03.) auch wieder mehr Gäste bei standesamtlichen Trauungen dabei sein. Außerdem entfällt während der Zeremonie für Standesbeamte und Hochzeitspaare die Maskenpflicht. Gäste müssen weiter durchgehend Maske tragen.

© Heinrich Jung/FUNKE Foto Services

Die neuen Regeln im Detail (Wortlaut Stadt Mülheim):


  • 20 Gäste im Trausaal (Rathaus)
  • 30 Gäste im Aquarius
  • 30 Gäste im Wappenzimmer / Schloß Broich
  • 40 Gäste im Schloß Styrum
  • 50 Gäste im Rittersaal / Schloß Broich
  • 75 Gäste auf der Weißen Flotte


Jeweils zuzüglich Hochzeitspaar, Trauzeug*innen, 1 Fotograf*in


Weiterhin werden Kinder ab 3 Jahren bei der Ermittlung der Gästezahl berücksichtigt.


Zudem gelten ab morgen für unsere Trauungen folgende Regelungen:


· Die Maskenpflicht entfällt während der Trauung für den/die Standesbeamt*in und das Hochzeitspaar.

· Für die Gäste besteht während der gesamten Dauer der Trauung Maskenpflicht.

· Weiterhin gilt die Pflicht zur Händedesinfektion.

· Es gilt auch weiterhin 3G für alle. Wichtig in diesem Zusammenhang: Da die nachweisbaren Testungen an den Schulen abgeschafft wurden, müssen nun auch Kinder ab dem Schuleintritt einen dokumentierten Testnachweis vorweisen.


· Zur Überprüfung der Statusnachweise und der Personenzahl ist zu den Eheschließungen weiterhin die Anwesenheitsliste des Standesamtes vorausgefüllt mitzubringen.

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