
© Oliver Müller / FUNKE Foto Services
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Die Förderung gilt sowohl für Besuche aus Mülheim in den Partnerstädten als auch für Gäste in Mülheim. Bei Schul- oder Jugendbegegnungen prüft zusätzlich die Leonhard-Stinnes-Stiftung eine Förderung. Die Anträge müssen detaillierte Angaben zur Teilnehmerzahl, Programm und Kosten enthalten. Alkoholische Getränke und Eigenbelege können nicht abgerechnet werden. Laut Stadt gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung und jeder Fall wird einzeln entschieden. Nach dem Austausch müssen die Geförderten binnen sechs Wochen einen Verwendungsnachweis und eine Dokumentation vorlegen.
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