Stadt erstattet Restaurants Gebühren

Restaurants und Geschäfte, die aktuell wegen der Corona-Pandemie nicht aufmachen dürfen, bekommen Geld von der Stadt zurück. Sie wird den Betrieben die Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum erstatten. Betriebe müssen die Gebühren zum Beispiel bezahlen, wenn sie einen Außenbereich haben.

Wer das Geld zurückbekommen möchte, muss das beim Ordnungsamt schriftlich beantragen. Die Kontaktdaten stehen auf dem entsprechenden Bescheid. Das Geld könne aber erst erstattet werden, wenn feststeht, wann die Sondernutzung wieder aufgenommen werden darf.

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