Sparkassen-Kunden müssen aktiv zustimmen

Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr erinnert ihre Kunden daran, dass sie den neuen AGB zustimmen müssen. Die Kunden, die das noch nicht gemacht haben, bekommen jetzt noch einmal ein Erinnerungsschreiben, heißt es.

© Sparkasse Mülheim an der Ruhr

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen Kunden AGB und aktuellen Preisen aktiv zustimmen. Das gilt auch dann, wenn man bereits lange Jahre eine Konto bei der Sparkasse hat. Eine stillschweigende Zustimmung ist nicht mehr möglich. 60 Prozent der Kunden haben bereits aktiv zugestimmt. Wer das noch nicht gemacht hat, kann das per Unterschrift auf dem Erinnerungsschreiben, per Anruf unter 0208 - 3005-2222 oder auch online.


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