
© Joachim Kleine-Büning/FUNKE Foto Services GmbH
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Bis zum 10. April sollen sich Interessierte bei der Stadt bewerben. Damit man Schiedsperson werden kann, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren. Es wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und das Führungszeugnis muss sauber sein. Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Beilegung von Streitigkeiten und das Abwenden von Strafverfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen. Häufig geht es dabei um Zwist in der Nachbarschaft oder Beleidigung. Weitere Infos gibt es hier.
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