
Anzeige
Die Ruhrbahn, die Stadt Dortmund und die Kölner Verkehrsbetriebe sehen sich als Opfer von Preisabsprachen. Nach ihren Berechnungen entstand ihnen ein Schaden von 2,2 Millionen Euro. Beklagt wird die Gleistechnik-Tochter von Thyssenkrupp sowie die Firmen Voestalpine und Balfour Beatty. Ihnen wird ein sogenanntes Schienenkartell vorgeworfen. Solche Kartelle sind verboten, weil sie den Wettbewerb ausbremsen und dadurch andere Firmen tiefer in die Tasche greifen müssen. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts bestand das besagte Schienenkartell in den Jahren 2001 bis 2011. Offen ist aber, wie hoch die Preissteigerungen als Folge der Absprachen waren.
Anzeige