Ruhrbahn: 3G-Nachweis auch für Schüler

Mülheimer Schüler brauchen zum Bus- und Bahnfahren jetzt in den Weihnachtsferien einen 3G-Nachweis. Das ist nötig, weil in den Weihnachtsferien keine regelmäßigen Coronatests in den Schulen gemacht werden können, sagt die Ruhrbahn.

© Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Dafür hatte NRW die Coronaschutzverordnung angepasst. Der Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schulen reichen bis einschließlich 9. Januar für die öffentlichen Verkehrsmittel als Nachweis nicht aus. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche müssen für´s Bus- und Bahnfahren geimpft, genesen oder aktuell getestet sein und das auch belegen können, wenn sie kontrolliert werden.

Die Ruhrbahn mit ihren Bussen und Bahnen ist dafür aber nur ein Beispiel: Überall, wo aktuell Corona-Maßnahmen gelten, gelten Schüler in den Weihnachtsferien nicht automatisch als getestet und müssen einen extra Nachweis dabei haben - zum Beispiel auch, wenn sie ins Kino oder ins Restaurant wollen.

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