
© gradt - stock.adobe.com
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Die Bezirksregierung hat deswegen einen sogenannten "Gnadenerweis" ausgesprochen. Deswegen bekommen Besitzer ihre eingezogene Fahrerlaubnis zurück. Wer seinen Führerschein eigentlich noch abgeben müsste, darf ihn behalten. Die Betroffenen werden darüber noch informiert, sagt die Stadt. Sie weist aber darauf hin, dass schon rechtskräftige Bußgeldbescheide bestehen bleiben. Sie müssen auf jeden Fall gezahlt werden. Wegen des Formfehlers gilt bundesweit aktuell wieder der alte Bußgeldkatalog.
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