
© Sebastian Duda - Fotolia
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Das Opfer überlebte trotz schwerer Verletzungen. Ins Gefängnis kommt der Mann wohl nicht - stattdessen möglicher Weise in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann wegen einer Erkrankung für schuldunfähig. Kommt das Gericht zu dem Urteil, dass er erneut jemanden angreifen könnte, muß er in die Psychiatrie.
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