
© Markus Joosten / FUNKE Foto Services
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Kleiner Waffenschein
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Die Polizei geht davon aus, dass der Grund darin liegt, dass die Scheine unbegrenzt gültig sind und mittlerweile die meisten, die Interesse daran haben, einen besitzen. Wer einen Kleinen Waffenschein hat, darf Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen bei sich tragen. Verboten ist das allerdings bei Demos, Versammlungen oder auch im Kino. Bevor jemand die Erlaubnis bekommt, wird umfangreich geprüft, ob er zuverlässig und geeignet ist. Die Polizei weist darauf hin, dass sich ungeübte Waffenträger selbst oder auch Unbeteiligte gefährden können. Sie rät dazu, besser einen Selbstverteidigungskurs zu besuchen.
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