
© Friedberg - Fotolia
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Am Karfreitag und am Ostersonntag dürfen nur Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden für bis zu fünf Stunden öffnen. Das heißt zum Beispiel: frische Brötchen oder ein Blumenstrauß sind noch möglich. Am Ostermontag bleiben die Läden dann komplett zu. Karfreitag ist außerdem ein stiller Feiertag. Deshalb gilt schon ab heute Abend 18 Uhr ein öffentliches Tanzverbot. Auch Feste, Sportveranstaltungen, Wochenmärkte, Spielhallen und Wettannahmestellen sind dann nicht erlaubt. Geöffnet bleiben dürfen zum Beispiel Museen, Zoos und Schwimmbäder, heißt es vom Land NRW.
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