
© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Services
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Nicht-öffentliche Osterfeuer unter Auflagen erlaubt
Knapp zwei Wochen vor dem Osterfest sieht es im Moment so aus, als müssten auch in diesem Jahr die großen öffentlichen Feuer ausfallen. Nicht-öffentliche dürfen - nach aktuellem Stand - allerdings in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag stattfinden, wenn die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.03.2021 11:22
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Die Mülheimer Feuerwehr hat noch einmal die wichtigsten Tipps zusammen gestellt. Sie rät wegen der aktuellen Lage dazu, die Feuer auf ein Minimum zu beschränken.
- Die nicht-öffentlichen Feuer müssen nicht angemeldet werden
- Prüfen ob umliegende Vegetation evtl. zu trocken ist
- Auf ausreichend Abstand zu Bebauung und brennbaren Gegenständen achten
- Untergrund darf nicht brennbar sein
- Windrichtung beachten
- In Waldnähe darf kein Feuer abgebrannt werden
- Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt
- Sicherheitshalber Eimer mit Wasser bereit stellen oder einen angeschlossenen Gartenschlauch
- Keinen Brandbeschleuniger wie Spiritus verwenden
- Erwachsene müssen das Feuer bewachen, bis es vollständig erloschen ist
- Geht "etwas schief", sofort 112 wählen
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