NGG ärgert sich über nicht ausgezahltes Weihnachtsgeld

Die Gewerkschaft NGG rät den Mülheimer Beschäftigten in der Gastronomie zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung. Jeder sollte prüfen, ob er tatsächlich im letzten Jahr sein Weihnachtsgeld bekommen hat.

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Die NGG sagt, dass es etliche Chefs gibt, die gerne Mal die jährliche Sonderzahlung "vergessen". Nur noch bis Ende Februar sei Zeit, fehlendes Weihnachtsgeld nachzufordern. Für die Gewerkschaft sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis, heißt es. Das gelte gerade für kleinere Betriebe. Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. Es sei das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem zu, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, und zwar mindestens ein halber Monatslohn.

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