
© Jasmin Kramer
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Bis zum Ende des sechsten Lebensjahres werden 396 Euro fällig, bis zum Ende des zwölften Lebensjahres 455 Euro und ab dem dreizehnten Lebensjahr 533 Euro. Darauf wird noch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Die Änderungen finden sich in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Eltern, die im Rahmen einer Beistandschaft vertreten werden, bekommen automatisch ein Infoschreiben. Beim Unterhaltsvorschuss werden die neuen Beträge automatisch angepasst und das volle Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen.
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