Neue Quarantäneverordnung setzt auf Eigenverantwortung

Die Stadt hat neue Richtlinien herausgegeben, die sich aus der neuen Corona-Verordnung ergeben. Das Land hat sie gestern (16.01.) veröffentlicht. Sie sieht mehr Eigenverantwortung uns Mülheimern vor.

© Christof Köpsel / FUNKE Foto Services

Die frei werdenden Ressourcen will das Gesundheitsamt nutzen, um sich auf den Schutz von Gemeinschaftseinrichtungen zu konzentrieren, heißt es.


Hier sind die neue Spielregeln im Detail (Quelle: Stadt Mülheim):


Grundsätzlich gilt, dass wer Corona spezifische Symptome hat (Fieber, Gliederschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Husten) oder sich mittels Corona-Schnelltest positiv getestet wurde, sich einem PCR-Test unterziehen muss. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses ist zwingend eine Selbstisolation einzuhalten. Ist das Ergebnis negativ, ist die Isolation beendet. Sollte das Ergebnis positiv sein, beginnt eine zehntägige Quarantäne, die ab dem siebten Tag mittels zertifizierten Antigenschnelltest (Bürgertest) beendet werden kann.


Kinder, die im Rahmen eines Schulausbruchs vom Gesundheitsamt als Kontaktperson benannt worden sind, können sich bereits ab dem fünften Tag frei testen, sofern kein positives Testergebnis oder Erkältungssymptome vorliegen. In jedem Fall endet die Quarantäne nach zehn Tagen automatisch.


Für medizinisches Personal gilt, dass die Quarantäne nach dem siebten Tag mittels PCR-Test beendet werden kann. Patienten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen werden individuell durch die Einrichtungsleitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt isoliert. Hier kann von den Regelungen abgewichen werden.


Sowohl der PCR-Test als auch der zertifizierte Antigentest zur Freitestung ist für mindestens einen Monat aufzubewahren und dient gleichzeitig zur Vorlage beim Arbeitgeber. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich in teilnehmenden Apotheken ein Genesenzertifikat ausstellen zu lassen. Zum Nachweis ist der positive PCR-Test und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der Genesenenstatus gilt für 28 Tage nach dem positiven PCR-Test und ist für maximal sechs Monate gültig.


Geboosterte, sowie Personen deren Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung) nicht länger als drei Monate zurückliegt müssen nicht in Quarantäne.


Positiv getestete Bürger:innen sind verpflichtet ihre Kontakte selbst zu informieren, sofern diese bekannt sind. Kontaktpersonen wird unabhängig vom Impfstatus empfohlen, sich einem Bürgertest zu unterziehen.

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