Neue Coronaschutzverordnung ohne 15-Kilometer-Regel

Die neue Coronaschutzverordnung für NRW ist da. Die von Bund und Ländern beschlossene 15-Kilometer-Regel für Hotspots steht aber nicht drin. Das bedeutet, dass in Mülheim nicht automatisch Bewegungseinschränkungen gelten, sollte der Inzidenzwert noch mal über 200 klettern. Das hatten Bund und Länder eigentlich so abgesprochen.

© Land NRW

NRW lässt Städte und Gemeinden selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie reagieren wollen, wenn die Neuinfektionen stark steigen. Dazu müssen sie sich vorher mit dem Land abstimmen.

Außerdem hat NRW die Kontaktbeschränkungen mit Blick auf Kinder entschärft. Ein Hausstand plus eine weitere Person dürfen sich treffen. Dazu darf die weitere Person ihre eigenen Kinder mitbringen. Mit dieser Ausnahme können zum Beispiel Mutter oder Vater mit den Kindern die Großeltern besuchen oder auch zwei Mütter mit ihren Kindern gemeinsam vor die Tür. Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Montag (11.1.).

Hier sind noch mal alle Neuerungen zusammengefasst.

Hier gibt´s die komplette Coronaschutzverordnung zum Nachlesen.

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