
© creativeneko/shutterstock.com
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Zum Beispiel, dass nur eine begrenzte Anzahl an Kunden in den Laden darf. Das gilt ab heute für alle Verkaufsstellen, zum Beispiel auch für Wochenmärkte. Außerdem dürfen wir die Lebensmittel nicht in der Nähe der Geschäfte und Stände essen. Wir müssen mindestens 50 Meter weit weg sein. Taxifahrer und Heilpraktiker dürfen weiterhin arbeiten. Das gilt auch für Therapeuten, wenn der Patient ein Rezept dafür hat.
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