Neue Auflagen für private Feste

Bei der Stadt Mülheim können schon jetzt private Feiern angemeldet werden, die unter die neue Corona-Schutzverordnung fallen werden. Ab dem 1. Oktober sollen für Privatfeiern im öffentlichen Raum neue Auflagen gelten.

Das gilt für Feiern ab 50 Gästen aufwärts. Maximal erlaubt sein werden nach wie vor 150 Gäste. Dazu werden laut Stadt auch Babys und Kinder jeden Alters zählen. Eingereicht werden muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Liste mit den Kontaktdaten der Gäste. Außerdem muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Feiern im privaten Raum müssen nicht angezeigt werden.

 

Die Details zur Anmeldung:

Per Mail an gewerbe@muelheim-ruhr.de

 

Diese Punkte müssen übermittelt werden:

  • Wer feiert?
  • Persönliche Daten des/der Gastgeber
  • Was wird gefeiert?
  • Benennung des herausragenden Anlasses
  • Wo wird gefeiert?
  • Benennung des Veranstaltungsortes
  • Wer ist eingeladen?
  • Vollständige Gästeliste (Name, Adresse, Telefonnummer)


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