Nachtflüge in Dortmund rechtswidrig

Die Regelungen rund um nächtliche Flüge am Dortmunder Flughafen sind erneut gekippt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung als rechtswidrig eingestuft.

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Der nächtliche Dauerschallpegel für die Anwohner sei nicht einbezogen worden. Gleichwohl dürfen die Flüge wie bislang stattfinden. Die Mängel könnten in einem weiteren Verfahren behoben werden. Bis dahin bleiben Anflüge unter bestimmten Umständen bis 23.30 Uhr erlaubt, Starts bis 22.30 Uhr. Geklagt hatten die Stadt Unna und fünf Anwohner im direkten Umfeld des Flughafens. Vor rund sieben Jahren hatte das Gericht die Genehmigung schon einmal für rechtswidrig erklärt. Die Bezirksregierung soll damals die Interessen von Anwohnern, Flughafen und Fluggesellschaften nicht ordentlich abgewogen haben. Drei Jahre später bekam der Flughafen die Genehmigung für Nachtflüge erneut erteilt.

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