
45468 MH.-Altstadt II: Am Montagnachmittag (10. August) nahmen Beamte des Projektes S.I.E. (Sicherheit Styrum, Innenstadt, Eppinghofen) einen mutmaßlichen Drogenhändler nach kurzer Flucht fest. Bei dem 37-Jährigen fanden die Einsatzkräfte mehrere Verkaufseinheiten mutmaßlicher Betäubungsmittel. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung führte zur Sicherstellung weiterer Betäubungsmittel und Bargeld.
Gegen 17:15 Uhr bestreiften die Beamten den Bereich rund um die Charlottenstraße. Dabei beobachteten sie einen bislang unbekannten Mann, der ein dortiges Café verließ und etwas augenscheinlich per Handschlag mit einem weiteren Mann austauschte. Anschließend lief der 37-Jährige über die Charlottenstraße in Richtung Schreinerstraße.
Als der Tatverdächtige die Einsatzkräfte bemerkte, ergriff er plötzlich die Flucht. Nach kurzer Nacheile konnten die Beamten den Mann stoppen und ihm Handfesseln anlegen. In seiner Hand fanden sie 35 Euro Bargeld. In einer Hosentasche befand sich zudem eine Druckverschlusstüte mit mutmaßlichem Marihuana.
Zur zweifelsfreien Feststellung seiner Personalien brachten die Beamten den Mann zur Polizeiwache. Dort wurde seine Personalien identifiziert. Als die Beamten ihm mitteilten, dass er nun nach weiteren Betäubungsmitteln durchsucht werde, übergab er ihnen freiwillig fünf weitere Druckverschlusstüten mit mutmaßlichem Marihuana. Insgesamt führte der Hildener rund 5,3 Gramm (netto) Marihuana mit.
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten zudem 23 Bubbles mit insgesamt rund 5,86 Gramm (netto) mutmaßlichem Kokain sowie eine weitere Substanz mit einem Gewicht von etwa 2,54 Gramm (netto).
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ ein Richter des Amtsgerichts Mülheim einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen. Noch am selben Abend vollstreckten die Beamten des Projekt S.I.E. den Beschluss. Dabei stellten sie rund 2.640 Euro Bargeld sowie etwa 23,4 Gramm (netto) mutmaßliches Marihuana sicher.
Das zuständige Kriminalkommissariat ermittelt nun wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. /RB
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