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Maskenpflicht bei der Stadt
© Kerstin Bögeholz / Funke FotoServices
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Maskenpflicht bei der Stadt

In Mülheim gilt die Maskenpflicht auch in städtischen Gebäuden. Das hat die Stadt entschieden. Ausgenommen von der Regelung sind Schulen und Kitas. Wer zum Beispiel zum Bürgerbüro geht, muss Mund und Nase abdecken. Das gilt für alle Besucher ab sechs Jahren. Außerdem hat die Stadt 300 Trennscheiben an den Schreibtischen der Mitarbeiter angebracht.

Veröffentlicht: Freitag, 24.04.2020 17:01

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