Ladenbesitzer müssen 2G-Nachweise kontrollieren

Einzelhändler im Ruhrgebiet müssen ab heute alle Kunden überprüfen. Die Übergangsfrist für die 2G-Regel im Einzelhandel ist ausgelaufen.

Seit Samstag hat es gereicht, stichprobenartig zu kontrollieren. Ladenbesitzer müssen jetzt bei jedem Kunden Nachweise kontrollieren und sich auch den Ausweis zeigen lassen. Ausnahmen gibt es lediglich für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Apotheken, Lebensmittelläden oder Drogerien. Hier haben nach wie vor auch Ungeimpfte Zutritt. Viele Ordnungsämter haben angekündigt zu kontrollieren, ob sich die Einzelhändler an die Vorgaben halten. 

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