Kontaktverbot wegen Coronavirus - die wichtigsten Fragen und Antworten

Nur mit einem weiteren Menschen oder der Familie an die frische Luft - die Grundsätze des Corona-Kontaktverbots sind den meisten von uns klar. Aber es gibt ein paar Grauzonen. Und zu denen haben uns immer wieder Fragen von euch erreicht. Welche Regeln gelten zum Beispiel in einem Gemeinschaftsgarten im Mehrfamilienhaus? Wir haben diese und weitere Fragen mit Ordnungsamt und Polizei in Mülheim geklärt.

Corona Virus 3D Model
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Muss ich mich mit meinen Nachbarn im Mehrfamilienhaus absprechen, wer wann den Gemeinschaftsgarten nutzen darf?

Sinnvoll wäre es, weil wir ja alle wollen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Aber es ist kein öffentlicher Raum und wenn der Garten groß genug ist, um ein bis zwei Meter Abstand voneinander halten zu können, dürften sich auch mal mehr als 2 Hausbewohner hier aufhalten.

Abstand halten fällt gerade Kindern besonders schwer. Gelten die Regeln für sie trotzdem?

Ein Kind, das auch vor der Regelung schon täglich mit dem Nachbarkind im Garten zusammen war, darf das auch weiterhin. Kinder sollten sich aber im Moment nicht mit anderen Spielkameraden treffen, die sie nicht so häufig sehen. Auch ständig wechselnde Spielpartner sind gerade keine gute Idee und können dem Virus helfen, sich schneller zu verbreiten.

Darf ich noch in meinen Schrebergarten?

Schrebergärten gelten als privates Gelände, weil sie eingezäunt sind und meist eine eigene Toiletten haben. Eine Familie, die unter sich bleibt, darf also weiter auf jeden Fall in ihren Schrebergarten.

Ein Picknick im Park ist verboten. Eine Fahrradtour mit der Familie hingegen ist okay. Können wir dann nicht auch eine Pause machen und uns zum Picknick hinsetzen?

Nein. Natürlich darf man zwischendurch eine Pause machen, etwas trinken oder auch sein Butterbrot essen. Aber gemütlich hinsetzen, die Decke ausbreiten und länger verweilen - das ist verboten. Bestenfalls bleiben wir auf dem Fahrrad sitzen und halten wirklich nur ganz kurz an.

Picknicks werden mit 250 Euro bestraft.© standret - Fotolia
Picknicks werden mit 250 Euro bestraft.
© standret - Fotolia

Darf ich bei einem Umzug helfen?

Auf keinen Fall! Denn beim Kisten- und Möbelschleppen kann der Mindestabstand zwischen den Leuten eigentlich kaum eingehalten werden. Deshalb sollten wir uns da professionelle Hilfe durch ein Umzugsunternehmen holen, wenn das Umziehen sich nicht verschieben lässt, empfehlen Ordnungsamt und Polizei.

Darf ich weiterhin mit meiner Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren?

Auch auf der Arbeit sollten wir genügend Abstand zu den Kollegen halten. Das ist im Auto mit mehr als 2 Menschen nicht möglich. Deshalb gehen auch Fahrgemeinschaften im Moment nicht. Zu zweit dürfen wir im Auto unterwegs sein. Aber auch dann empfiehlt das Ordnungsamt, sich möglichst weit auseinander zu setzen, also vorne links und hinten rechts, und auch einen Mundschutz zu tragen.

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