Können Tatverdächtige wieder in die Schule?

Wie geht es für die fünf Verdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim nach den Sommerferien weiter? Die Bezirksregierung Düsseldorf spricht sich gerade mit der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Stadt Mülheim ab. Eigentlich besteht für die beiden zwölf- und die drei 14-jährigen Schüler Schulpflicht. In der letzten Wochen vor den Ferien waren sie davon befreit worden.

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Für solche Fälle gibt es keine Vorgaben, heißt es von der Bezirksregierung. Man entscheide individuell. Im Moment würde geklärt, wem welche Vorwürfe gemacht und welche Maßnahmen erfgriffen würden - ob zum Beispiel auch das Jugendamt noch tätig wird. Danach soll sich entscheiden, wie es in Sachen "Schulbesuch" für die Schüler weitergeht. Sie sollen Anfang Juli eine junge Frau in Mülheim vergewaltigt haben.

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