
© Martin Möller / Funke Foto Services
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Rathaus Mülheim
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In der seit gestern gültigen Allgemeinverfügung steht der Rathausmarkt in der Liste mit "Verweil- und Verzehrverboten". Für Paare bedeutet das deutlich weniger feierliche Momente:
- Vor dem Rathaus dürfen keine Gäste mehr warten
- Nur noch die Personen, die auch an der Trauung im Trausaal teilnehmen dürfen das Paar begleiten
- Auch für diese gilt, dass sie sich nicht z.B. für ein Fotoshooting auf dem Rathausmarkt aufhalten dürfen
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