Kein Erfolg für Angehörige vor Gericht
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.07.2020 15:45
Das Landgericht Essen hat die Klage von Angehörigen der Germanwings-Opfer abgewiesen. Vor über fünf Jahren hatte der Pilot die Maschine mit Absicht in den französischen Alpen abstürzen lassen. Hinterbliebene hatten vor dem Landgericht auf zusätzliches Schmerzensgeld geklagt.
Nach Auffassung des Gerichts kann aber weder die Muttergesellschaft Lufthansa, noch eine Flugschule des Unternehmens haftbar gemacht werden. Die fliegerärztliche Untersuchung der Piloten gehöre zum Kernbereich der Flugsicherheit und sei damit eine staatliche Aufgabe. Vor dem Gericht hatten einer Sprecherin zufolge acht Kläger zusätzliche Zahlungen in einer Höhe von rund sieben Millionen Euro durchsetzen wollen. Bei dem Absturz waren 150 Menschen ums Leben gekommen.