Karfreitag: Was hat wann geöffnet?

Karfreitag (29.03.) ist ein "stiller Feiertag". Deswegen steht schon heute (28.03.) ab 18 Uhr so gut wie alles still in Mülheim und ganz NRW. Was erlaubt und nicht erlaubt ist.

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Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen Karfreitag und Ostermontag für jeweils fünf Stunden öffnen. Gaststätten dürfen an Karfreitag zwar öffnen, jedoch sind musikalische und andere unterhaltende Elemente verboten. Filme dürfen gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind.

Verboten sind an Karfreitag folgende Aktivitäten: Tanzen, private Veranstaltungen im Freien, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen, Wochenmärkte, Volksfeste o.Ä.. Geschäfte, Spielhallen, Wettannahmestellen und gewerbliche Ausstellungen müssen zu bleiben.

Diese Regelungen gelten ab heute Abend 18 Uhr bis Samstag 6 Uhr. 

Dass Karfreitag ein stiller Feiertag ist, ist im NRW-Landesgesetz geregelt. Unser Bundesland gehört zu den Bundesländern mit dem längsten Tanzverbot. In Hamburg gilt es bspw. nur von 5 bis 24 Uhr an Karfreitag.

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