Hunde-Werfer kommt ins Gefängnis

Der Mann, der einen kleinen Hund von der Mülheimer Schloßbrücke in die Ruhr geworfen hat, muss für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Im Berufungsverfahren hat es dem Urteil des Amtsgerichts Mülheim zugestimmt.

© Polizei Mülheim

Weil der 59-Jährige Alkoholprobleme hat, von Hartz IV lebt und mehrfach wegen kleinerer Betrügereien verurteilt wurde, hat er vom Gericht keine weitere Chance auf Bewährung bekommen. Er muss die Strafe jetzt absitzen. Der Mann hatte Ende Dezember 2018 einen Hund von der Schloßbrücke in die Ruhr geworfen. Das Tier starb nach dem Aufprall aufs Wasser an schweren inneren Verletzungen.


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