
© Christof Köpsel / FUNKE Foto Services (Symbolfoto)
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Die Änderung kam vor allem für Alleinstehende: Wer seinen Hund nicht allein zu Hause lassen kann oder möchte, darf ihn seitdem beim Friedhofsbesuch mitnehmen – an einer Leine von maximal 1,5 Metern Länge. Das Angebot werde gut angenommen, so die Friedhofsverwaltung. Doch nicht alle halten sich an die Regeln: Hunde sollen auf befestigten Wegen bleiben und keinesfalls Grabstätten betreten – auch Wiesen sind keine Freilaufflächen, da sich dort nicht sichtbare Gräber befinden können. Wer Hundekot liegen lässt oder den Hund frei laufen lässt, riskiert künftig ein Verwarngeld von 55 Euro – das Ordnungsamt kündigt verstärkte Kontrollen an. Die Stadt setzt aber weiter vor allem auf Eigenverantwortung der Hundebesitzer, heißt es aus der Verwaltung.
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