Hund von Schlossbrücke geworfen - Haftstrafe

Ein Mülheimer muss ins Gefängnis, weil er eine Hündin in die Ruhr geworfen hat. Das Amtsgericht verurteilte den 58-jährigen heute zu sechs Monaten Haft. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Hündin soll beim Wurf von der Schlossbrücke noch gelebt haben.

© Martin Möller / Funke Foto Services

Spaziergänger hatten sie nur noch tot aus dem Wasser ziehen können. Gegen den Hundehalter wurde bereits ein Verfahren für ein Tierhalte- und Betreuungsverbot eingeleitet. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe aus Mitleid gehandelt, um dem Tier weiteres Leiden zu ersparen. Der Vorfall hatte Ende vergangenen Jahres über Mülheims Grenzen hinaus für Entsetzen gesorgt.

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